Im Ausland erworbene Noten/Punkte müssen gem. HRK mittels der modifizierten bayerischen Formel in das deutsche Notensystem umgerechnet werden, damit die Note in Deutschland anerkannt werden kann. Hierfür benötigt man die obere Maximalnote sowie die Mindestnote zum Bestehen einer Leistung. Diese sollten im Zeugnis ausgewiesen sein; hilfreich hierfür kann auch die anabin-Datenbank sein.