Die bayerische Justizministerin hat festgestellt, dass "Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind" und daher "kann man sie nicht stehlen." Damit legalisiert sie den Ankauf der Bankdaten-CD, diese Argumentation der Juristin lässt sich aber auch auf andere Bereiche ausweiten. Schließlich sind Musik- oder Filmdateien, wie auch Software nichts anderes als Daten. Mit Verweis auf das bayerische Justizministerium darf nunmehr munter getauscht und kopiert werden!?