Diese Woche hat das Bundesverwaltungsgericht ein altes Monopolrecht der Bahn zwar nicht abgeschafft, aber zumindest stark eingeschränkt. Seit den 1930er Jahren darf der Bahn keine Konkurrenz auf Überlandstrecken gemacht werden. Dies gilt komischerweise nur für Reisebusse, aber nicht für den Flugverkehr. Damals wollte man der Bahn unliebsame Konkurrenz vom Leibe halten. Auch nach dem Krieg hat man daran wenig geändert, na klar die Deutsche Bundesbahn war zu 100% im Staatsbesitz.
Lediglich durch die besondere Lage West-Berlins waren Reisebuslinien von und nach Berlin erlaubt. Aber auch nur dorthin. Und so ist es bis heute so, dass man zwar von Essen über Hannover nach Berlin fahren kann, aber nicht nur bis nach Hannover. Das ist nicht nur ineffizient sondern auch ökologisch unsinnig, da hierdurch eine potentiell mögliche höhere Auslastung der Reisebusse verhindert wird.
Interessanterweise hat man aber nicht verhindert, dass der Bahn Konkurrenz durch den Flugverkehr entsteht. Und so haben wir eine Situation, in der ökologisch sinnvolle Reisebuslinien verboten, äußerst umweltschädliche Fluglinien aber erlaubt sind. Besonders pervers an dieser Situation ist zudem die Tatsache, dass der Luftverkehr durch Steuerbefreiungen (und z.Zt. auch noch Befreiung vom europäischen Treibhausgasemissionshandel) auch noch hoch subventioniert ist. Und wir wundern uns auch noch allen Ernstes, warum uns die Entwicklungs- und Schwellenländer bei unseren Klimaanstrengungen nicht Ernst nehmen.
Beim Flugzeug meckert die Bahn daher auch zu Recht über die - auch noch umweltschädliche - Benachteiligung im Wettbewerb. Ironischerweise ist sie bei den Fernbussen kleinlauter und behinderte hier bisher den Wettbewerb durch ihr Vetorecht. Handlungsbedarf sieht unsere Klimakanzlerin und ihr Kabinett bislang nicht. Dabei wäre die Zulassung des Busverkehrs auch auf Strecken, welche bislang ausschließlich die Bahn bedienen durfte aus zweierlei Gründen erstrebenswert.
Zum einen könnte hierdurch der Wettbewerb unter den Verkehrsträgern gestärkt werden. Dies bedeutet für den Kunden günstigere Verbindungen. Die Preise für eine Busverbindung liegen z.T. über 50% unter dem Normaltarif eines Bahntickets. Lediglich wer lang genug vorher bucht, kann mit dem Supersparpreis die Buspreise unterbieten. Will die Bahn dem entgegen wirken, muss sie ihr Preissystem anpassen. Aber auch wenn sie dies nicht tut, wird sie durch den neuen Wettbewerb nicht in den Bankrott gehen. Schließlich kann der Bus bei den Fahrtzeiten mit der Bahn nicht mithalten. Und so wird sich eine effiziente Selbstselektion der Kunden auf die Verkehrsträger einstellen. Die Zahlungsbereitschaft in Abhängigkeit der Fahrtzeit entscheidet über den Verkehrsträger.
Zum anderen, und das mag viele überraschen, ist der Reisebus auch umweltfreundlicher als die Bahn. Und dies bestreitet die Bahn auch gar nicht. Man muss nur tief genug suchen. Erst wenn man in die Nachhaltigkeitsberichte des Konzerns schaut (Nachhaltigkeitsbericht 2007, pdf, S. 11), so bestätigt sie die Vorteilhaftigkeit des Busses gegenüber der Bahn. Das auch die Bahn bestätigt, dass der Reisebus umweltfreundlicher ist als die Bahn ist nicht ganz unwichtig, wenn man an die Validität der Daten denkt. Schließlich ist es nicht ungewöhnlich, dass auf den Seiten der Reisebusveranstalter ihr Verkehrsmittel besonders positiv dargestellt wird. So verheimlicht die Bahn im Umweltvergleich den Bus komplett und dadurch stellt sich die Bahn logischerweise als "umweltfreundlichstes" Verkehrsmittel heraus. (Weitere Umweltvergleiche der Verkehrsträger gibt es z.B. beim Umweltbundesamt: Umweltvergleich der Verkehrsträger (pdf) oder Daten zum Verkehr (ab S. 30).)
Fazit: Die weitere Deregulierung im Bereich des Verkehrsträgerwettbewerbs könnte sowohl den Wettbewerb stärken als auch der Umwelt zu gute kommen. Und das ganze ohne, dass der Staat regulierend eingreifen müsste. Das Monopolrecht der Bahn ist ein klassisches Beispiel von Staatsversagen.