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Herfried Müller kämpft gegen das Internet und für seine Reputation

Am Mittwoch hatte eine "Kolumne" des "Professors" aus Berlin für Aufregung gesorgt. Einen Kommentar dazu gab es nebenan von Markus bei netzpolitik.org. Die Kritik und das Aufzeigen seiner Inkompetenz hat ihn nun zu einer Reaktion veranlasst. Dieser Versuch des Wiederherstellens seiner Reputation misslingt jedoch gründlich.

Die Reaktion auf meine Kolumne "Netz-Anarchos und trojanische Pferde" war überwältigend, und sie war überwiegend kritisch. Das ist nicht verwunderlich. Wer meinen Text zustimmend zur Kenntnis genommen hat, hat keinen Grund zur Reaktion gesehen.

Nun das mag in der analogen Welt vielleicht noch richtig sein, in der digitalen Welt werden aber sowohl positiv- als auch negativ-kritische Äußerungen sofort weiterverbreitet. Das ist der Vorteil an den kurzen "Dienstwegen" im Internet...

1. Mehrfach wurde erklärt: Wenn es bloß um das Verbot von Kinderpornografie gehe, so reichten dafür die bestehenden Gesetze aus, denn schließlich sei Produktion wie Konsum kinderpornografischer Bilder unter Strafe gestellt, und die gelte am Kiosk wie im Netz. Das ist richtig. 

Der Einwand übersieht freilich, dass die Formen der Verbotsdurchsetzung sich am Kiosk und im Netz voneinander unterscheiden, (...)

Nein, das tun sie im Grunde nicht. Sie können Kinderpornographie am Kiosk verbieten und beschlagnahmen und das gleiche können Sie im Internet auch! Die Beispiele hierfür, dass das effektiv und effizient klappt, gibt es genügend.

Aber es scheint einen großen Unterschied zwischen Kiosk und Internet zu geben. Am Kiosk muss man seine Argumente nicht dauernd wiederholen, im Internet anscheinend schon. Beiträge am Kiosk scheinen für die Allgemeinheit zu sein, Beiträge im Internet nur an eine Person gerichtet. Nun haben wir es also auch für Sie nochmal wiederholt.

(...) ebenso im Übrigen wie die Peinlichkeitsschwellen (...)

Ja, Sie treten mit Ihren beiden Beiträgen gerade den Beweis an!

Eine Rechtsordnung ist nur dann verhaltenssteuernd, wenn mit ihrer strafbewehrten Durchsetzung gerechnet werden muss.

Da stimmen wir Ihnen voll und ganz zu! Aber nochmal (siehe oben), auch für Sie NOCHMAL: Sperren haben nichts mit strafbewehrter Durchsetzung zu, sondern mit Augen zu und durch. Das Löschen der Seiten aus dem Netz und Verfolgen der Täter, das ist strafbewehrte Durchsetzung. Mich wundert ehrlich gesagt, dass Sie als Professor das anders sehen.

Im Zeitalter der Pferdekutschen hat es keine radargestützte Geschwindigkeitsüberwachung gegeben. Sie war auch nicht nötig.

Auch für Sie NOCHMAL: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch hier kann zivil- und strafrechtlich vorgegangen werden. Kopieren Sie sich doch spaßeshalber mal ein Bildchen von Marions Kochbuch o.ä. auf Ihre Lehrstuhlhomepage. Bevor Sie "radargestützte Geschwindigkeitsüberwachung" ausgesprochen haben, haben Sie schon eine Abmahnung in der Post.

Technologische Veränderungen in den Fortbewegungs- wie Kommunikationsmöglichkeiten der Menschen ziehen neue Regulationserfordernisse nach sich. Es erstaunt, dass das, was sonst selbstverständlich ist, nicht gelten soll, wenn es um das Internet geht. Die naheliegende Erklärung solcher Begriffsstutzigkeit lautet: Hier ist Ideologie im Spiel.

Auch wenn es in der "Theorie der Politik" nicht üblich scheint, aber neue Regulationserfordernisse sollten doch auf Kausalzusammenhängen beruhen. Warum muss z.B. der Bußgeldkatalog angepasst werden, wenn wir heute Veränderungen in den Fortbewegungsmöglichkeiten, sprich Elektroautos haben? Muss Falschparken mit einem Elektroauto anders geahndet werden als mit einem Benziner? Nein? Warum dann den Bußgeldkatalog ändern?

Es sollte doch eher so sein, dass wenn der bestehende Rechtsrahmen für eine "technologische Veränderung in den Fortbewegungs- wie Kommunikationsmöglichkeiten" nicht mehr ausreicht, erst DANN neue Regulationsmaßnahmen benötigt werden. Es wundert doch sehr, dass Sie zuerst nach neuen Gesetzen rufen ohne zu prüfen, ob bestehende Regularien nicht ausreichen und einfach nur angewandt werden müssen. Sie befinden sich aber in unrühmlicher Gesellschaft. "Die naheliegende Erklärung solcher Begriffsstutzigkeit lautet: Hier ist Ideologie im Spiel."

2. Es gebe, so wird eingewandt, bessere Möglichkeiten zur Verhinderung des Pornografiekonsums im Netz als die jetzt präferierten und gestern vom Bundestag beschlossenen. Das mag sein. Dieser Einwand geht von der prinzipiellen Zulässigkeit staatlicher Eingriffe ins Netz aus.

Ähmm, das wird jetzt etwas mühselig: Könnten Sie sich bitte mal entscheiden, ob "wir" für Anarchie sind oder nicht.

Also wir gehen im Gegensatz zu unseren Kritikern davon aus (NOCHMAL für Sie!), dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und dass staatliche Eingriffe ins Netz zulässig sind (aber nicht alle!) Ich möchte es für Sie aber noch deutlicher herausstellen, damit auch Sie es verstehen, mal mit den Pferdekutschen: Ich bin grundsätzlich für die freie Wahl der Fortbewegungsmittel, allerdings auf Autobahnen würde ich Pferdekutschen schon gerne verbieten. Nach Ihrer schwarz-weiß-Definition wäre ich (und der deutsche Staat – Pferdekutschen sind auf Autobahnen tatsächlich nicht erlaubt) für menschen- und fahrzeugleere Autobahnen. Wir sind nicht gegen staatliche Eingriffe ins Netz nur gegen alle möglichen.

Es geht hier bloß um deren Effektivität. Diese lässt sich immer steigern, wobei stets darauf zu achten ist, dass die Eingriffe des Staates in der virtuellen Welt denselben Anforderungen der Rechtlichkeit und Überprüfbarkeit unterliegen wie die in der realen Welt.

Sehr gut! Volle Unterstützung! Sie merken, wir reagieren auch auf Aussagen, denen wir nicht widersprechen. Wenn ich dennoch ein bissel mäkeln könnte? Könnten wir das Wort "bloß" streichen.

Aber wo wir bei Effektivität sind: Sollten nicht die Maßnahmen ergriffen werden, die die größte Erfolgswahrscheinlichkeit haben? Sicher kann man Effektivität (fast immer) steigern. Die eine Frage muss sich jedoch stellen: Um welchen Preis? Die andere: Sollten nicht ZUERST die effektiven Maßnahmen (Löschen!) durchgeführt werden? Erst wenn diese Maßnahmen nicht fruchten auf weitere Maßnahmen zurückgegriffen werden? Aber ich WIEDERHOLE mich, für Sie tue ich es aber gerne...

Das ist gleichsam die andere Seite meines Arguments, wonach in der Virtualität dasselbe gelten müsse wie in der Realität.

Auch hier vollkommene Zustimmung. Würden Sie einfach die Augen zu machen, wenn Sie einen Bankräuber beobachten? Nein? Eben, in der Virtualität das gleiche, wie in der Realität.

Bei Lichte betrachtet schützt diese Sicht die Welt des Internets vor staatlicher Willkür, auch und gerade vor der "chinesischen Lösung" – oder der "iranischen Antwort", die im Augenblick vielleicht etwas aktueller ist.

DIESE Sicht, wie ich/wir sie dargestellt haben schützt vor staatlicher Willkür. Jedoch die Sichtweise (wie von Ihnen impliziert und propagiert), dass im Internet andere Maßstäbe gelten, nämlich dass strafbare Handlungen nur mit einem Sichtschutz verdeckt werden und eine Kontrolle des Sichtschutzes ausgeschlossen ist, schützt doch nicht vor staatlicher Willkür, sondern fördert sie gerade.

Man muss freilich ein wenig Vertrauen in die Ordnung des Rechtsstaates haben. Im Übrigen gilt: Wer dem Rechtsstaat misstraut, überantwortet sich der Macht des globalen Imperiums, das über seine Satelliten und Programme sehr wohl in der Lage ist, Internetkommunikation zu kontrollieren.

Entschuldigung, gehört gesundes Mißtrauen in den (Rechts)Staat nicht zu den Grundrechten eines jeden Bürgers? Wo steht bitte geschrieben, dass ich dem "Staat" bedingungslos vertrauen muss? Ist nach Ihrer Meinung das Bundesverfassungsgericht überflüssig? Oder wie können Sie es sich erklären, dass die Gesetzgebung in Karlsruhe öfters mal Einspruch gegen die Gesetzgebung des "Staates" Einspruch erhebt? Sind Sie gegen die Gewaltenteilung? Denn, wenn niemand dem Staat misstrauen muss, brauchen wir auch keine Gewaltenteilung. Oder, wenn niemand dem Staat misstrauen muss, warum dann die Propaganda gegen die Gewaltenteilung?

3. Einige haben sich beklagt, ich hätte sie als kriminelle Geschäftemacher oder als Anarchisten bzw. Kommunisten bezeichnet. Keineswegs. Man muss richtig lesen: Was ich aufgeführt habe, sind die Extreme derer, die sich unter der Fahne der Netzfreiheit versammelt haben; mitnichten sind damit alle gemeint.

Ihre Aussage vom Mittwoch dazu:

Es ist eine eigentümliche Schar, die sich unter dem Banner der Netzfreiheit versammelt hat. Einerseits kriminelle Geschäftemacher, die das Internet benutzen, um verbotene Produkte an den Mann zu bringen, und andererseits ein Ensemble von Freiheitskämpfern, die ihre anarchistischen (kein Staat!) oder kommunistischen Ideen (kein Eigentum) in der virtuellen Welt des Internets realisieren wollen.

Ich formuliere Ihre Aussage einmal um, würden Sie sich hier diffamiert sehen oder nur meinen es geht um "Extreme der deutschen Professorenschaft"?

Es ist eine eigentümliche Schar, die sich unter dem Banner der Professur versammelt hat. Einerseits kriminelle Geschäftemacher, die die Universität benutzen, um verbotene Produkte an den Mann zu bringen, und andererseits ein Ensemble von Freiheitskämpfern, die ihre anarchistischen (kein Staat!) oder kommunistischen Ideen (kein Eigentum) in der Welt der Universität realisieren wollen.

Fühlen Sie sich hiervon angesprochen? Warum? Es geht doch nur um die Extreme. Ich bin es leid, mich über solch pauschalisierende Äußerungen auszulassen. Das habe ich bei Frau von der Leyen gemacht, dies tue ich aber nicht bei jedem Wichtigtuer. Um es aber nochmal deutlich zu machen – bei Ihnen scheint mir das nötig – obiges umgeschriebenes Zitat über die "Extreme der deutschen Professorenschaft" stellt keine Meinung von mir dar, sondern gibt Ihre Äußerung karikierend wieder.

Das geht aus der Formulierung wie dem Zusammenhang deutlich hervor. Meine Überlegung lautet vielmehr, dass es extrem heterogene Interessen und Werte sind, die sich hier zum gemeinsamen Kampf verbündet haben.

Das geht aus der Formulierung, wie oben dargelegt, in keinster Weise hervor. Aus dem Zusammenhang jedoch auch nicht. Sie können mich aber gerne aufklären...

Meine Frage lautet, ob das den Betreffenden klar ist. Ob sie sich auf eine Logik einlassen wollen, wonach der Feind meines Feindes mein Freund ist?

Über Ihre mangelhafte Kenntnis einer Kausalkette habe ich mich oben ja schon ausgelassen. Ich weiß nicht, wo Sie den Gedankengang her haben? Sie unterstellen uns, dass wir "Freunde der Kinderschänder" sind, weil wir eine Frau von der Leyen, die CDU, die SPD oder was auch immer nicht mögen... Neben der Tatsache, dass es uns nicht um Personen geht, ich weiß nicht, ob Sie wissen, was Sie da rausgehauen haben? Vergessen Sie die Empfehlung mit den Kochbuch-Bildern von oben, ich überlege mir gerade Ihnen mal das rechtsfreie Internet mit einer saftigen Klage zu erklären. Ich habe mich schon von Frau von der Leyen ungestraft als Pädophiler beschimpfen lassen. Hier habe ich jedoch noch genug "Vertrauen" in unsere PolitikerInnen gehabt, dass Sie das wirklich nicht im Ernst gemeint haben kann. Ihnen gegenüber, als Professor, schreibe ich jedoch zu, dass Sie das im Ernst meinen.

Der unüberhörbare Aufschrei zeigt, dass der Hinweis getroffen hat. Ansonsten überrascht mich die Wehleidigkeit, durch die sich viele Beiträge auszeichnen.

Ihr unüberhörbarer Aufschrei, zeigt, dass der Hinweis getroffen hat. Ansonsten überrascht mich die Wehleidigkeit, durch die sich Ihr Beitrag auszeichnet.

"Die naheliegende Erklärung solcher Begriffsstutzigkeit lautet: Hier ist Ideologie im Spiel."

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