Im Zuge der Vernichtungen von Akten zur rechtsextremen Terrorgruppe NSU der Kölner Stasi-Zentrale des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat Bundesinnenminister Friedrich noch einmal an Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger appelliert, endlich einen Gesetzesvorschlag zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen: "Es könne nicht sein, dass wir wegen der fehlenden Vorratsdatenspeicherung nicht auf wichtige Akten des Bundesverfassungsschutzes zugreifen können." Der Minister weiter: "Es gibt grundsätzlich Möglichkeiten, da die rechtsextremen Terroristen eng mit den Verfassungsschutzbehörden zusammenarbeiten würden. In vielen Fällen ist die Fahndung aber mangels Vorratsdatenspeicherung derzeit nicht Erfolg versprechend."
Würden die Akten dagegen bspw. auch dezentral beim Parlamentarischen Kontrollgremium auf Vorrat gespeichert, könnte man jederzeit auf wichtige Informationen in der terroristischen Verbrechensbekämpfung zurückgreifen. So sind wir darauf angewiesen, den Verfassungsschutz nachrichtendienstlich beobachten zu lassen, ohne jedoch auf die Erkenntnisse zurückgreifen zu können.