Noch was liegengebliebenes: Lawblogger Udo Vetter gab dem Focus ein Interview zum Thema "Kinderpornografie: Was tun, wenn man im Netz darauf stößt?" Auch das LKA Bayern wurde dazu befragt und gab folgenden unverantwortlichen Tipp:
Das Landeskriminalamt Bayern rät dazu, die Inhalte auszudrucken und dann der örtlichen Polizeidienststelle vorzulegen.
Udo Vetter warnt bei Focus Online und in seinem Blog jedoch eindringlich diesem "Ratschlag" zu folgen, denn
Spätestens mit dem Ausdruck der Seiten erlangt der Anzeigenerstatter Besitz an der Kinderpornografie. Dieser Besitz ist strafbar.
Für mich stellt sich nun die Frage: Ist der Ratschlag des LKA Bayern nicht Anstiftung zu einer Straftat? Kann man das LKA deswegen anzeigen? Muss man dies sogar? Oder kann man den Ratschlag des LKA noch wohlwollend mit Inkompetenz umschreiben? Sollte man dann aber die Behörde nicht auflösen?