Wo ich gerade über die laschen Steuerprüfungen der Finanzbeamten gemeckert habe, fiel mir wieder etwas ein, was mir schon seit Jahren immer wieder einfällt, wenn ich an die schlechte Ausstattung der Steuerbehörden denke: Es lohnt sich einfach nicht.
Denken wir uns doch mal in einen Landesfinanzminister hinein. Nehmen wir mal an, er hat 1.000 Euro übrig und könnte dafür einen Steuerprüfer zusätzlich engagieren (bei dem Gehalt wahrscheinlich von einer Leihfirma). Nun ist dieser Leiharbeiter (trotz seiner miserablen Bezahlung) sehr effizient und findet 10.000 Euro Steuerschulden. Davon darf der Finanzminister des Landes knapp die Hälfte (genauer nur 42,5%) behalten, den Rest darf muss er an den Bund und die Kommunen abgeben, die sich an den Kosten des Leihfinanzbeamten aber nicht beteiligen. Deswegen können die Bundesfinanzminister auch immer fleißig fordern, die Finanzämter besser auszustatten - es ist wie so oft, die am lautesten brüllen, müssen die Zeche nicht zahlen.
Unserem guten Finanzminister bleiben nun 4.250 Euro von den 10.000 Euros. Nun kommt aber noch der Länderfinanzausgleich hinzu, der Mehreinnahmen bestraft - egal ob es sich um ein Nehmer- oder Geberland handelt. Das ist ein kompliziertes Gefilde. Da wird gewichtet und die Rechenschieber rotieren. Im Prinzip ist es aber so, dass die Nehmerländer und die Geberländer auf eine bestimmte Finanzkraft zum Länderdurchschnitt kommen (sollen). Das bedeutet also, dass ein Großteil der verbliebenen Mehreinnahmen im Finanzausgleich versickert. Ein Geberland muss nun mehr abdrücken, ein Nehmerland erhält weniger Zuwendungen. Gehen wir vereinfachend (und sehr großzügig) einmal davon aus, dass unser Finanzminister immerhin 25% der Einnahmen selber behalten darf (realistischer sind wohl eher nur 10%), so bleibt am Ende noch eine schwarze Null übrig (25% von 4.250 Euro macht 1.062,50 Euro und die 1.000 Euro Gehalt nicht vergessen - die darf der Finanzminister gerne zahlen, aber nicht von den Steuereinnahmen abziehen.)
Von einem zusätzlichen Finanzbeamten (egal ob Leiharbeiter oder nicht), der das zehnfache seines Gehalts an Einnahmen erbringt, verbleibt also so gut wie nichts im Land. Das ist natürlich äußerst unattraktiv, zumal die Hauptnutznießer außerhalb des Landes wohnen und sich in den Anstrengungen anderer sonnen. Zusätzlich birgt der gesteigerte Aufwand für unseren Finanzminister und sein Land auch noch gewisse Risiken in sich: Die Mehreinnahmen sind unsicher. Es könnte ja auch sein, dass der Finanzbeamte keine zusätzlichen Einnahmen findet, dann bleibt unser Finanzminister aber auf den Kosten sitzen. Außerdem könnten sich die potenziellen Opfer Steuerzahler in Länder absetzen, in denen nicht so streng kontrolliert wird. Diese Befürchtung ist auch ein Grund für die teilweisen Aufforderungen zur laschen Prüfung.
Betrachten wir nun alle Länder sitzen wir in einem klassischen Gefangenendilemma. Würden alle Länder besser kontrollieren, würden sich auch alle besser stellen. Für jedes einzelne Land ist es jedoch attraktiver sich auf den Lorbeeren der anderen auszuruhen und erst rechts nichts zu unternehmen, wenn alle anderen nichts tun, denn dann profitiert lediglich die schlafende Mehrheit. Zusätzlich besteht noch das Dilemma, dass der Bund mitkassiert, ohne sich an den Kosten beteiligen zu müssen. Für unseren Finanzminister heißt dies nun: "Außer Spesen nichts gewesen!"