In Bahnen geht man und erst recht frau eigentlich ja nur ungern. Deshalb ist mir/uns das bisher wohl auch noch nicht aufgefallen. Die BundesBahn hat die S-Bahn auf der Linie 1 zwischen Dortmund und Düsseldorf (seit neuestem bis Solingen) erneuert. Die alten kamen einem noch wie alte Reichsbahn-Bestände vor, so dass hier eine Neuinvestition dringend geboten war. Auf unserer Rückfahrt vom Fußball am Freitag, stellten wir dann etwas erstaunt fest, dass die Bahn gleich die Klos mit wegerneuert hat. Ein Mädel in der Reihe hinter uns fragte die Herren Zugbegleiter, wo denn das Klo sei: "Gibt's nicht!" Für uns Männer ist das jetzt ja nicht so ein Problem. Zur Not können wir das ja auch den Lokführern nachmachen und in den Kaffeebecher pinkeln (nach dem ich das weiß, trink ich im ICE keinen Kaffee mehr, wer weiß, wo das "Aroma" herrührt). Bei den Mädels wird das mit dem Kaffeebecher nur etwas schwieriger, da bleibt dann wohl nur der Gang? Da würde mich aber auch mal interessieren, ob man dafür von der Bahn verklagt werden könnte? Oder zählt die Notdurft dann als Art Notwehr?