Über 34.000 Bundesbürger haben gegen ein Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Wir waren mit dabei. Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt. Ein paar Anmerkungen zum Urteil von meiner Seite:
Dies ist nun eine wiederholte Schlappe des Gesetzgebers unterschiedlicher Couleur. Die Berliner wird immer mehr zur Karlsruher Republik. Hier hätte ich mir deshalb etwas mehr Mut in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewünscht. Im Augenblick sieht es doch so aus, dass der Gesetzgeber sich die Gesetze beliebig zusammenschustert, ohne zu prüfen, ob diese mit der Verfassung vereinbar sind. Warum soll man sich auch die Arbeit machen und vielleicht auch zu vorsichtig formulieren, die Karlsruher Richter stecken die Grenzen schon ab und stutzen das auf das gerade noch vertretbare Maß zurecht. Die Hüter des Grundgesetzes hätten dieser Marotte Einhalt gebieten können, wenn Sie einfach nur gesagt hätten, das Gesetz, was ihr da verbrochen habt, ist Mist, einmal zurück auf Los bitte. Ob sie die Vorratsspeicherung grundsätzlich in engeren Grenzen für zulässig halten, muss man den Stümpern im Reichstag ja nicht noch verraten. Trial and Error.
Ich finde es außerdem grausam, wie unsere Rechtsaußenpolitiker à la Bouffier und Bosbach (der Wiefelspützchen hat sich noch gar nicht daneben geäußert) neue Grundrechte erfinden (Bouffier: "Grundrecht der Bürger auf effiziente Kriminalitätsbekämpfung", welcher Artikel ist das bitte?) und (mal wieder und immer noch) die freiheitlich demokratische Grundordnung gegen die Verbrechensbekämpfung ausspielen (Bosbach: "Kein Schlag für den Gesetzgeber, ein Schlag gegen die Opfer"). Anstatt - angesichts der Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht den Herren mal wieder mit dem Grundgesetz den Scheitel zurecht gezogen hat - in sich zu gehen und einmal darüber nachzudenken, dass die "Sicherheits"-Gesetzgebung der letzten Jahre und Jahrzehnte vor allem ein Schlag ins Gesicht der unbescholtenen Bundesbürger darstellt.
Und daraus folgt: Wann treten bitte die Herren und Damen kollektiv zurück, die diese Gesetze mit verbrochen haben? Ihnen wurde nun mehrfach gesagt, dass sie gegen das Grundgesetz und die Grundrechte verstoßen haben. Immerhin gibt es Rücktrittsforderungen und Rücktritte (käufliche Gespräche mit Ministerpräsidenten, mit 1,54 Promille bei Rot über eine Ampel gefahren) bereits wegen weit geringerer Vergehen, wegen Lappalien gegenüber dem, was die Verfassungsverbrecher verbrochen haben. Solche Leute sollten vom Verfassungsschutz beobachtet werden und nicht unsere Parlamente belagern.