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Kirche darf kein rechtsfreier Raum sein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte kürzlich entschieden, dass die Kündigung eines Chorleiters im Bistum Essen wegen Ehebruchs nichtig sei. Leider musste der Mann damit bis vor besagtem EGMR ziehen, da sich deutsche Arbeitsgerichte (und auch das Bundesverfassungsgericht?) nicht in der Lage sahen, die Kirche in die rechtsstaatlichen Schranken zu weisen. Zwar besteht in Deutschland der Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat, jedoch heißt dies nicht, dass die Religionsgemeinschaften Willkür ausüben dürfen.

Warum wird bei Pfarrern nicht so genau hingesehen, wenn die Beziehungen eingehen und sogar Kinder in die Welt setzen? Dies ist einem Ehebruch gleichzusetzen, der Ehe zwischen Priester und Gott. Solange dies jedoch nicht sonderlich publik wird, reibt sich die Kirche nicht daran.

Die Kirche hat das Sonderrecht Bedienstete zu entlassen, deren Verhalten den Werten und Prinzipien ihrer Glaubensgemeinschaft widersprechen. Warum werden pädophile Pfaffen jedoch i.d.R. nicht entlassen, sondern nur versetzt? Oder entspricht Kinderschändung etwa den Werten und Prinzipien der katholischen Kirche?

Wenn die Kirchen für sich Sonderrechte geltend machen wollen, so müssen sie dies auch konsequent tun. Alles andere ist reine Willkür. Die hat zwar Tradition, ist aber mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar. Ansonsten wäre die Kirche Staat im Staate.
 

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