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ePetition des Monats: Transparenz bei den Nebeneinkünften der Abgeordneten

Transparenz, gerade beim Verdienst, ist immer ein zweischneidiges Schwert. Hier ist immer abzuwägen zwischen einem berechtigten Interesse und "Neid und Missgunst" (Udo Lattek). Bei den Abgeordneten des deutschen Bundestags besteht die Transparenz alleinig in der Angabepflicht gestaffelt in drei Stufen, unter 1.000 € im Monat erfährt sogar niemand was.

Der Petitionstext ist leider etwas "bescheiden" ausgefallen. Darum möchte ich hier noch ein paar Argumente nachschieben. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Abgeordneten Angestellte des deutschen Volkes sind. Sie werden von diesem bestellt und mit seinen Steuergeldern bezahlt.

Allerdings muss der Abgeordnete - wie der normale Angestellte - seine Nebeneinkünfte nicht genehmigen lassen, er genehmigt sich dies sozusagen selber. Die Genehmigungspraxis von Nebeneinkünften bei normalen Beschäftigten ist zwar nicht ganz so einfach, schließlich kann der Arbeitgeber nicht jede Nebenbeschäftigung verweigern, aber er muss zumindest informiert werden. Letzteres ist bei Einkünften der Abgeordneten unter 1.000 € im Monat, wie schon erläutert, nicht der Fall.

Die Sache mit der Genehmigung geht jedoch noch einen Schritt weiter. Diese kann nämlich verweigert werden, wenn die eigentliche Tätigkeit hierdurch eingeschränkt wird oder wenn es zu Interessenskonflikten kommt. Beides ist bei den Abgeordneten des deutschen Bundestages nicht gegeben.

So ist bspw. fraglich, ob der Ex-Bundesfinanzminister und aussichtsreiche nächste Kanzlerkandidat der SPD Peer Steinbrück durch seine zahlreichen Nebenbeschäftigungen seinem Hauptjob als Abgeordneter noch nachkommen kann.

Auf der anderen Seite stehen evtl. Interessenkonflikte. So dürfte wohl verständlich sein, dass ein Sparkassenmitarbeiter nicht nebenbei noch für einen Vermögensberater arbeiten kann. Ein Mitglied des Finanzausschusses oder Fraktions"experte" für den Bankenrettungsfonds könnte aber durchaus nebenbei für die Commerzbank anschaffen gehen und anschließend über Beihilfen eben jener Bank mitzuentscheiden.

Diese Interessenkonflikte kann eine vollkommene Offenlegung der Nebenverdienste der Abgeordneten nicht verhindern. Jedoch dämmt Transparenz den größten Missbrauch ein. Und v.a. bei sehr hohen Einkünften - die bisher nur als "ab 7.000" € (im Jahr) angegeben wurden - kann dies selbstregulierend wirken. Diese Petition und die Reformvorschläge des Bundestags-Ältestenrats sind ein Schritt in die richtige Richtung.

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