Die Hartz IV Uschi V Sätze werden wieder einmal dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das hat das Berliner Sozialgericht entschieden. Überraschend kommt das allerdings nicht. Wie ich schon vor über einem Jahr in zwei Beiträgen geschrieben habe, sind die Regelsätze nicht am Bedarf ausgerichtet und vollkommen willkürlich berechnet. Dem haben sich die Berliner Sozialrichter im Prinzip vollständig angeschlossen.
Sollten die neuen Berechnungen wieder von Karlsruhe einkassiert werden, wäre dies ein Armutszeugnis und weiterer Beweis der Handlungsunfähigkeit dieser Regierung. Es ist jedoch auch fraglich - gerade wegen der offensichtlichen Handlungsunfähigkeit -, ob das Bundesverfassungsgericht die Regelung wiederum nur pauschal als verfassungswidrig abkanzelt oder, wie in der Vergangenheit schon öfters geschehen, in die Gesetzgebung auch gestalterisch eingreift und die Bedarfssätze selbst festlegt.
Ich halte diese Verschiebung der Gesetzgebung von Berlin nach Karlsruhe für bedenklich und gefährlich. Sie wird aber von der Politik in Berlin geradezu gefordert und diese Erwartungshaltung teilweise auch von Karlsruhe - durch allzu präzise Vorgaben des gerade noch machbaren - gefördert.