Deutschland befindet sich mit lupenreinen Demokratien wie Nordkorea, Syrien oder Sudan in einer "rühmlichen" Koalition was die Nichtratifizierung der UN-Konvention gegen Abgeordnetenbestechung angeht. (O.K. Nordkorea die Demokratische Volksrepublik Korea ist Bruderstaat unserer FDJ-Sekretärin Angela Merkel.) Diese ist in Deutschland nur dann strafbar, wenn es zu einem Stimmenkauf VOR der Abstimmung gekommen ist. Und nur für den Stimmenkauf. Weitere Einflussnahmen auf die Abgeordneten können nicht belangt werden.
Es ist zwar richtig, wie Siegfried Kauder sagt, dass Abgeordnete nicht so behandelt werden können, wie weisungsabhängige Beamte. Deshalb jedoch die gesamte UN-Konvention abzulehnen ist etwas zu einfach. Die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung kann schon beiden Seiten - der UN und der deutschen - gerecht werden. Zumal ich nicht glaube, dass in allen anderen (westlichen) demokratischen Staaten die Stellung der Abgeordneten wesentlich schlechter ist als in Deutschland, so dass dort die UN Charta ratifiziert werden konnte.
Deshalb ist es mal wieder Zeit mittels einer Petition etwas Druck aufzubauen. Diesmal gibt es sogar zwei parallele: Zum einen von abgeordnetenwatch, die 20.000 Unterschriften bis zur Bundestagsdebatte erreichen wollen (und fast erreicht haben). Und zum anderen das Joint Venture von campact und LobbyControl, die stolze 100.000 Unterschriften sammeln wollen und immerhin schon fast die Hälfte zusammen haben. Also auf geht's!
Daneben wäre es natürlich auch mal eine schöne Aufgabe - vielleicht im Rahmen eines Jura-Seminars - zu eruieren, ob und wie die UN-Charta in deutsches Recht umgesetzt werden kann.