Sie sind hier

Bahn setzt auf Viral-Marketing

Die Bahn hat ein "neues" und günstiges Marketing-Instrument entdeckt: Mundpropaganda oder Neu-Sprech Virales Marketing. Das klappt in der hoch vernetzten Internet-Welt natürlich hervorragend. Darktiger.org wurde ein streng geheimes internes Memo „Virales Marketing in der DB AG – Effizienz und Effektivität“ anonym zugespielt. Um auch anderen Firmen die Chancen des Viral-Marketings zu ermöglichen veröfentlichen wir hier das Memo auzugsweise:

  1. Machen Sie sich einen Überblick über die meistgelesenen Blogs (siehe hierzu auch Punkt 6).
  2. Durchforsten Sie von oben nach unten die News der Blogs auf aktuelle DB-relevante Inhalte (Zeitspanne etwa eine Woche).
  3. Prüfen Sie, ob diese Inhalte Stellungnahmen Seitens der DB AG erforderlich erscheinen lassen.
  4. Verschicken Sie Stellungnahmen des Konzerns zum gefundenen Beitrag. Dieses sollte möglichst eindringlich sein und den Empfänger zu einer Stellungnahme verpflichten. Hinweis der juristischen Abteilung: Hierfür bieten sich besonders gut Abmahnungen an. Anmerkung der PR-Abteilung: "Spammen" Sie nicht wahllos alle möglichen Blogger zu, einzelne gezielte Anschreiben versprechen mehr Erfolg.
  5. Um eine möglichst schnelle und suchmaschinenfreundliche Reaktion des betroffenen Webseitenbetreibers zu ermöglichen sollte die Stellungnahme der DB AG (bevorzugt Abmahnung, vgl. Punkt 3) in elektronischer Form (e-mail) zugestellt werden.
  6. I.d.R. erfolgt das Viral-Marketing nach der Veröffentlichung der Reaktion des betroffenen Webseitenbetreibers schnell und ohne weiteres Zutun der DB AG. Je höher gerankt die betroffene Website ist (siehe Punkt 1), desto weitreichernder sind die Reaktionen, da diese Seiten von vielen anderen (ebenfalls hoch gerankten blogs) gelesen und verlinkt werden. Mit viel Glück wird die DB AG auch in den seriösen Medien oder Newsportalen erwähnt in diesem Zusammenhang erwähnt.
  7. Halten Sie sich aktuell auf dem Laufenden (sind zusätzliche Aktionen nötig?).
  8. Flankierende Maßnahmen können eintreten, wenn der Betroffene zusätzlich einen Twitter-Account hat mit möglichst vielen "Followern".

 

Maik Hetmank: