Ich hatte kürzlich bereits darüber philosophiert, ob die private Nutzung der Dienstwagen durch unsere Volksvertreter tatsächlich komplett privat abgerechnet (gezahlt) oder nur versteuert wird. Der Bundesrechnungshof hat das jetzt mal für uns übernommen und kommt zu dem Urteil (pdf), dass "dem Bundeshaushalt (...) kein Schaden entstanden" ist. Jetzt wird es allerdings juristisch und da kommen selbst Minister und ihre Beamten gehörig ins schleudern:
Nun dies ist "selbstverständlich" nur dann richtig, wenn die Ministerin alle privat gefahrenen Kilometer in voller Höhe bezahlt und nicht einfach nur den geldwerten Vorteil versteuert. Im letzteren Fall und so wird auch "abgerechnet" kommt der Steuerzahler mit mindestens 50% für die private Nutzung auf, wie ich vorgestern bereits vorgerechnet habe. Diese Aussage ist somit eine glatte Lüge.
Juristisch gesehen wurden die privaten Fahrten also korrekt "abgerechnet", ob jeder unter abrechnen gegenüber dem Bundeshaushalt oder dem Steuerzahler das gleiche versteht, wie "geldwerten Vorteil versteuern" sei dahingestellt. Zumindest die Presse hätte hier etwas mehr Fingerspitzengefühl in der Sprachwahl aufweisen können, aber wahrscheinlich ist ihnen der Unterschied auch nicht klar.
Ist dem Bundeshaushalt bzw. dem Steuerzahler auch kein Schaden entstanden? Bewusst(?) wurde hier nicht die Wortwahl gebraucht, dass dem Bundeshaushalt/ dem Steuerzahler keine Kosten entstanden sind. Juristisch gesehen ist kein Schaden entstanden, da alles korrekt abgerechnet versteuert wird und wurde. Ein "Schaden" wäre nur entstanden, wenn entgegen der gesetzlichen Regel die privaten Fahrten komplett oder zum Teil dienstlich veranschlagt worden wären. Kosten sind dem Bundeshaushalt und damit dem Steuerzahler aber sehr wohl entstanden.
So schwer wäre es aber gar nicht gewesen, die Verwirrung aufzuklären, hätte die geneigte Presse sich einmal nicht nur die Erklärung der Ministerin durchgelesen, sondern auch den kurzen Bericht des Bundesrechnungshofs und den darin angeführten "Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR)":
§ 20: Entgelt für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre
(1) Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre haben für Privatfahrten in personengebundenen Dienstkraftfahrzeugen kein Entgelt zu entrichten.
(2) Die Besteuerung geldwerter Vorteile aus einer privaten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen bleibt unberührt.
Viel interessanter ist aber auch noch folgende Anmerkung des Bundesrechnungshofs:
Nur wenn es sich um eine dienstlich veranlasste Fahrt gehandelt hätte (...) ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.
Auf deutsch: Wenn es um Privatfahrten geht und der Steuerzahler also mit mindestens 50% an den Kosten beteiligt wird, muss nicht geprüft/ nachgewiesen werden, dass keine günstigere Alternative bestanden hätte. Steuergelder dürfen also bei privaten Fahrten zum Kamin heraus gefeuert werden...