Ursula von der Leyens Zuschussrente bekommt (unerwartet) Unterstützer aus dem Koalitionslager, von 14 "jungen Bundestagsabgeordneten" von Union und FDP. Nun ist Harmonie in der Koalition aber per Definition verboten. Und so rebelliert man mit einem ähnlichem Konzept gegen von der Leyen.
Denn im Grunde sind beide Konzepte ähnlich. Nur die Verpackung ist eine andere. Auf der einen Seite von der Leyens Zuschussrente: Hier wird auf 850 € aufgestockt (zunächst aus Beitragsmitteln, später steuerfinanziert). Allerdings nur für diejenigen, die auch (irgendwie) privat vorgesorgt haben.
Auf der anderen Seite die private Zuschussrente aus dem Kreis der jüngeren Abgeordneten der Koalition. Hier gibt es keine Zuschüsse, sondern 100 € der privaten Rente müssen nicht auf das Alters-Hartz IV angerechnet werden.
Das ist für den Steuerzahler günstiger, aber im Endeffekt nichts anderes wie eine Zuschussrente. Ob nun zunächst jegliches sonstiges Vermögen und Einnahmen auf die Sozialhilfe angerechnet werden und danach 100 € aus Steuermitteln zugeteilt werden oder ob genau dieselben 100 € erst gar nicht angerechnet werden.
Beide Konzepte sind also im großen und ganzen vollkommen identisch. Das Konzept der jüngeren Koalitionsabgeordneten darüberhinaus ein Etikettenschwindel. Nicht nur, dass es kein Gegenkonzept zu von der Leyens Zuschussrente ist – denn es ist auch eine Zuschussrente. Weiterhin soll die "private Zuschussrente" die private Altersvorsorge "deutlich attraktiver" machen. Da bei von der Leyens Zuschussrente jedoch die private Altersvorsorge komplett (also auch über 100 €) behalten werden kann, wäre der Anreiz zur Vorsorge hier sogar noch größer.
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Was jedoch beide Konzepte (sowie auch jenes der SPD) nicht beantworten, ist die Frage, wie diejenigen, die später einmal von Altersarmut bedroht sein werden, überhaupt privat vorsorgen sollen? Wer 1.500 € brutto verdient, bekommt keine 1.100 € ausgezahlt. Hiervon muss er/sie Unterkunft und Verpflegung bestreiten. Luxusgüter wie Kinder sind hier noch gar nicht inbegriffen. Das ist jedoch die Kategorie Arbeitnehmer, die regelmäßig für die Altersarmutsbeseitigungskonzepte herangezogen werden.
Bei von der Leyen und der SPD kommt hinzu, dass die "Kandidaten" auch noch auf 40 bis 45 Versichertenjahre (30 bis 35 Beitragsjahre) kommen müssen. Bei den heutigen Erwerbsbiographien mit befristeten Arbeitsverträgen, Teilzeitverträgen, Praktika etc. pp. ist das eine sportliche Herausforderung. Bei von der Leyens Konzept müssen in der Endphase auch die selben Zeiten privat vorgesorgt werden – wahrscheinlich damit nicht zu viele das "Angebot" annehmen.
Das im SPD-Konzept die von ihr eingeführte Riester-Rente (sowie sonstige private Vorsorge) vollständig bei der Zuschussrente angerechnet werden muss, spricht Bände. Die Anreize zur privaten Vorsorge gehen da natürlich gegen Null. Und das obwohl die Zuschüsse zur Riesterrente für Geringverdiener (relativ) reichlich eingeführt wurden, um auch dieser Gruppe das Vorsorgen schmackhaft zu machen...