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Wirtschaftspolitik

EEG vs. Quotenmodell - Versuch einer umweltökonomischen Frontenklärung

Die Fronten um das "wie" der Energiewende / des Ausbaus der erneuerbaren Energien sind verhärtet. Auf der einen Seite die Verfechter des EEG, auf der anderen Seite die Befürworter eines Quotenmodells. Recht haben wohl beide Seiten. Wie? Der Versuch einer "Versöhnung".

Grob zusammengefasst wirft die ISNM (& Co.) dem EEG vor die Energiewende zu ineffizient hohen Kosten zu gefährden (Dorn im Auge sind v.a. die hohen Subventionen für die Solarenergie). Die EEG-Befürworter hingegen beklagen, dass das Quotenmodell zur Zeit noch unrentable erneuerbare Energieträger (wie eben die Photovoltaik) auf Dauer vom Markt fernhalten und die Oligopolstruktur auf dem Energiemarkt weiter festigen würde. Die unterschiedlichen Auffassungen liegen jedoch anscheinend hauptsächlich in einer unterschiedlichen Annahme über den Verlauf der (Vermeidungs-)Grenzkosten. (Die Argumente der INSM finden sich hier, hier oder da, jene der EEG-Befürworter z.B. hier und dort.)

Maik Hetmank: 
 

Die private Zuschussrente

Ursula von der Leyens Zuschussrente bekommt (unerwartet) Unterstützer aus dem Koalitionslager, von 14 "jungen Bundestagsabgeordneten" von Union und FDP. Nun ist Harmonie in der Koalition aber per Definition verboten. Und so rebelliert man mit einem ähnlichem Konzept gegen von der Leyen.

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Die Ausnahmen sind das Problem, nicht die Regeln

"Der Freistaat Bayern tut sich wieder einmal mit Regulierungswut hervor" schimpft Bruno Kramm, denn in Bayern ist es Tankstellen untersagt, an "Nicht-Reisende" (Fußgänger und Radfahrer) zu verkaufen. Dabei ist das nur die konsequente Anwendung des Sonderrechts für Tankstellen zur Umgehung des Ladenschlussgesetzes. Was einem Supermarkt verwehrt wird, sollte nicht durch eine Tankstelle ausgehebelt werden dürfen. Aus welchem sachlichen Grund sollte es einer Tankstelle erlaubt sein, Bier zu verkaufen, wenn es ein Supermarkt gleich nebenan nicht dürfte? Das Verkaufsverbot ist daher nur recht und billig.

Das bayerische Beispiel zeigt aber dennoch sehr schön die (und da hat Bruno Kramm durchaus recht) Überregulierungswut in Deutschland - denn die gibt es tatsächlich. Es ist halt nunmal nicht so, dass einfach eine Regel aufgestellt wird, nein es müssen immer auch gleich - meist schlecht oder gar nicht begründete - Ausnahmen hinzugepackt werden.

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Maik Hetmank: 
 

Wird die GEMA überwacht?

Es ist im Urlaub einiges liegen geblieben. Einen Kommentar hierauf möchte ich mir aber nicht verkneifen: Die Berliner Zeitung hat Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts interviewt, die die GEMA überwachen soll. Wie die "Überwachung" aussieht, kann man an zwei Stellen sehr schön erkennen:

Insbesondere prüfen wir, ob sie (...) die Einnahmen ohne Willkür ausschütten, nämlich nach einem Verteilungsplan.

D.h. es wird nur geschaut, ob es einen Verteilungsplan gibt. Nicht, ob der Verteilungsplan willkürfrei ist. Zumindest wird das von der Präsidentin nicht erwähnt und das, obwohl die Fragen vorher die Fachabteilungen durchliefen...

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Macht das bedingungslose Grundeinkommen Arbeit unattraktiv? Eine Replik auf Norbert Häring

Das Thema Piratenpartei scheint beim Handelsblatt die Sauerstoffzufuhr zum Gehirn zusammenbrechen zu lassen und Beißreflexe in leider schlecht begründeten Artikeln hervorzurufen. Anders kann ich den Artikel von Norbert Häring nicht deuten. Ich kann mich eigentlich nicht daran erinnern, dass es mir bei einem Artikel von Häring spontan in den Fingern juckte - zumindest nicht bei denen, die ich gelesen habe.

Wie Häring zu Recht schreibt, haben die Piraten bis jetzt noch kein ausgearbeitetes Konzept. Im Gegenteil, sie sind noch auf der Suche, wie der Spitzenkandidat der Piraten zur Landtagswahl in NRW, Joachim Paul, am Mittwoch im wdr Duell betonte. Ziel sei es zunächst die unzähligen Modelle erst einmal seriös "durchrechnen" zu lassen. Es ist also von vornherein recht müßig, sich über ein Konzept auszulassen, das noch gar nicht existiert. Darüber - dass kein konkretes Konzept zur Debatte steht - kann man sich zur Not aufregen, das macht Häring aber gar nicht.

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Maik Hetmank: 
 

Das Leistungsschutzrecht der Verlage aus ökonomischer Sicht [Update #2]

Der Koalitionsausschuss hat ein Leistungsschutzrecht (LSR) für Verlage beschlossen. So weit so gut schlecht. Betrachten wir doch mal diese angebliche neue Geldquelle aus ökonomischer Sicht. Hierbei soll es nicht darum gehen, ob das LSR aus wirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt oder nötig ist, und erst Recht nicht darum, ob es juristisch haltbar ist. Für den weiteren Verlauf können wir ruhig annehmen, dass das LSR sowohl wirtschaftlich gerechtfertigt als auch juristisch nicht anfechtbar ist. Auch die genaue Ausgestaltung des LSR ist für die Analyse der ökonomischen Auswirkungen bzw. Anreize nicht kriegsentscheidend, ob nur Google oder auch bspw. Blogs zur Kasse gebeten werden sollen. Der Einfachheit halber konzentriere ich mich auf eine reine "lex Google", eine Ausweitung würde die die getroffenen Ergebnisse lediglich verstärken. Die Analyse ist übrigens nahezu vollständig auf die analoge Zeitungswelt übertragbar.

Durch das LSR soll Google verpflichtet werden, für die Indexierung und Verlinkung von Inhalten der Verlage Geld zu zahlen. (In die analoge Zeitungswelt übersetzt: Ein Kioskbesitzer soll für den Zeitungsaufsteller, der die heutigen Schlagzeilen der Zeitung XY anpreist, damit diese verkauft wird und dem Verlag der Zeitung XY Umsatz und Auflage beschert, bezahlen.) Was wird der "Kioskbesitzer" Google wohl aller Voraussicht nach tun? Er wird den Zeitungsaufsteller, sprich Indexierung, entfernen. Im Gegensatz zur Noch-Situation ohne LSR könnte man Google nicht einmal mit dem Wettbewerbsrecht kommen, dass sie ihre Quasi-Monopolstellung ausnutzen, denn das LSR verlangt ja nach einer Wahlmöglichkeit: Indexierung mit Bezahlung oder keine Indexierung. Diese ökonomische Freiheit muss in diesem Falle Google zugestanden werden (niemand kann gezwungen werden eine Leistung zu erbringen, wenn er für diese Leistung auch noch extra bezahlen soll).

Maik Hetmank: 
 

Wiwi-Werkbank: Literaturüberblick zur ökonomischen Dogmengeschichte

Auch wenn man in den Wirtschaftswissenschaften häufig einen "Mainstream" vorfindet, so ist es keineswegs so - wie oftmals, gerade in der öffentlichen Meinung der Eindruck entsteht -, dass nur eine Denkrichtung vorherrscht. Der "berühmteste" Streit unter den Ökonomen dürfte wohl der zwischen Keynesianern und Neoklassikern bzw. Monetaristen ab den 1940er bis in die 1980er Jahre hinein sein.

Maik Hetmank: 
 

Recycling

Bevor ich mich nur unnötig aufrege und mich wiederhole, verweise ich doch einfach mal auf alte Blogeinträge, die ich eigentlich nur mit aktuellem Datum nochmal veröffentlichen müsste. Zum einen wäre da das Bundespräsidentenpostenproporzgeschacher dieser unsäglichen Koalition, die immer noch der Auffassung ist, der Bundespräsident wäre Teil dieser Bundesregierung.

Und dann wäre da noch eine Behörde, die sich nicht zu Schade ist ihre Dümmlichkeit auch immer noch zur Schau zu stellen: das Bundeskartellamt. Die personifizierte Inkompetenz ist deren Leiter Andreas Mundt, der auch jeden selbstverzapften Irrsinn immer und immer wieder der Öffentlichkeit aufzeigen muss. Angesichts der gestiegenen Spritpreise beklagt er sich mal wieder über den mangelnden Wettbewerb im Tankstellenmarkt, den die eigene Behörde fleißig gefördert hat. Das ist in etwa so, als wenn man jemandem Heroin spritzt und sich danach aufregt, dass die Person drogenabhängig ist.

 

Verkehrte Welt

Früher, also ganz früher, aber auch gerade erst vor kurzem, da war die SPD noch die Partei der Planwirtschaft und die FDP die Partei der freien Marktwirtschaft (vgl. die Mindestlohndebatte). Jetzt müssen wir alle ganz stark sein:

Immerhin, unter der SPD bewegte sich die Arzneimittelgesetzgebung in Richtung Wettbewerb. Diese Zeiten sind offenbar vorbei. Heute [kommt] der Gesundheitsminister [...] von der FDP, der Partei der freien Marktwirtschaft. Und dieser [...] hat das Kunststück vollbracht, dem zaghaften Wettbewerb auf dem Apothekenmarkt das letzte bisschen Wind wieder aus den Segeln zu nehmen.

Fehlender Wettbewerb im Gesundheitsmarkt, bei den Apotheken im speziellen, ist zum Schaden der Konsumenten, der Versicherungen und der Versicherungsnehmer. Erstere und letztere sind dabei in Personalunion doppelt betroffen. Nutznießer sind allenfalls die lokalen Apotheker, jedoch nicht die Apothekergilde als Ganzes. Wieder einmal beweist die FDP, dass sie überflüssig geworden und zu einer reinen Klientelpartei - die Hoteliers lassen grüßen - verkommen ist.

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Maik Hetmank: 
 

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