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Ökonomie

EEG vs. Quotenmodell - Versuch einer umweltökonomischen Frontenklärung

Die Fronten um das "wie" der Energiewende / des Ausbaus der erneuerbaren Energien sind verhärtet. Auf der einen Seite die Verfechter des EEG, auf der anderen Seite die Befürworter eines Quotenmodells. Recht haben wohl beide Seiten. Wie? Der Versuch einer "Versöhnung".

Grob zusammengefasst wirft die ISNM (& Co.) dem EEG vor die Energiewende zu ineffizient hohen Kosten zu gefährden (Dorn im Auge sind v.a. die hohen Subventionen für die Solarenergie). Die EEG-Befürworter hingegen beklagen, dass das Quotenmodell zur Zeit noch unrentable erneuerbare Energieträger (wie eben die Photovoltaik) auf Dauer vom Markt fernhalten und die Oligopolstruktur auf dem Energiemarkt weiter festigen würde. Die unterschiedlichen Auffassungen liegen jedoch anscheinend hauptsächlich in einer unterschiedlichen Annahme über den Verlauf der (Vermeidungs-)Grenzkosten. (Die Argumente der INSM finden sich hier, hier oder da, jene der EEG-Befürworter z.B. hier und dort.)

Maik Hetmank: 
 

Die Ausnahmen sind das Problem, nicht die Regeln

"Der Freistaat Bayern tut sich wieder einmal mit Regulierungswut hervor" schimpft Bruno Kramm, denn in Bayern ist es Tankstellen untersagt, an "Nicht-Reisende" (Fußgänger und Radfahrer) zu verkaufen. Dabei ist das nur die konsequente Anwendung des Sonderrechts für Tankstellen zur Umgehung des Ladenschlussgesetzes. Was einem Supermarkt verwehrt wird, sollte nicht durch eine Tankstelle ausgehebelt werden dürfen. Aus welchem sachlichen Grund sollte es einer Tankstelle erlaubt sein, Bier zu verkaufen, wenn es ein Supermarkt gleich nebenan nicht dürfte? Das Verkaufsverbot ist daher nur recht und billig.

Das bayerische Beispiel zeigt aber dennoch sehr schön die (und da hat Bruno Kramm durchaus recht) Überregulierungswut in Deutschland - denn die gibt es tatsächlich. Es ist halt nunmal nicht so, dass einfach eine Regel aufgestellt wird, nein es müssen immer auch gleich - meist schlecht oder gar nicht begründete - Ausnahmen hinzugepackt werden.

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Maik Hetmank: 
 

Die Wirtschaftskompetenz von CDU und FDP am Beispiel des neuen schwarz-gelben Haftungsrechts

Seit jeher gelten Union und FDP als die beiden (einzigen?) Parteien mit ökonomischen Sachverstand. Zumindest wenn man sich die Meinungsumfragen anlässlich von Wahlen anschaut. Und auch einige Medien haben ein ziemlich einseitiges Bild. Wie weit die ökonomische Kompetenz im Alltag ist, kann man beispielhaft am geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage beobachten, nach dessen Logik der Taxifahrer dem Restaurant eine Gebühr bezahlen muss, da er ihm Gäste anliefert.

Ein ganz neues Beispiel der Wirtschaftskompetenz ist die Haftung der Verbraucher für den Netzanschluss der Offshore-Windparks. Das ist nicht nur ein (haftungs-)rechtlicher Blödsinn, der meiner bescheidenen - nichtjuristischen - Meinung sogar rechtswidrig ist, da er das Haftungsrisiko auf unbeteiligte Dritte abwälzt. Das ist auch aus der Perspektive ökonomischer Anreizsetzung Bullshit.

Maik Hetmank: 
 

Kann die Vernichtung von illegalem Elfenbein die Wilderei stoppen?

Im zentralafrikanischem Gabun wurden fast 5 Tonnen illegal erbeutetes Elfenbein verbrannt, berichtet der WWF. Dies soll ein schwerer Schlag gegen den Schwarzmarkthandel mit Elfenbein sein. Aber kann die Verbrennung die Wilderei stoppen und v.a. die Arterhaltung der bedrohten Tierarten ermöglichen (das Bsp. lässt sich ohne weiteres auf andere durch illegalen Handel bedrohte Tierarten ausweiten: Nashörner, Tiger, ...)?

Natürlich kann zunächst einmal der Einwand laut werden, ob man denn alles ökonomisch betrachten muss. Nicht nur. Aber auch gerade bei so "moralisch und ethisch" äußerst heiklen Themen schadet vielleicht ein Blick auf die Anreize und Wirkungen, die mit bestimmten Regelungen getroffen werden, nicht.

Maik Hetmank: 
 

Werksschließung: Wie Opel seine Mitarbeiter ins Gefangenendilemma treibt

Dass (mindestens) ein Werk von Opel geschlossen wird, ist angesichts der katastrophalen Auslastung der Werke wohl keine Frage mehr. Neben den Personalkosten sind die Kosten für das tote Kapital nicht laufender Maschinen und Werke der größte Kostentreiber. Da Opel seine Managementfehler gegen eine bessere Auslastung der Werke (kein Marktzutritt in den USA und Asien, kein Oberklassewagen) nicht korrigieren will, ist die Schließung eines Werkes nur konsequent und absehbar. Fraglich ist nur, ob es das Opel-Werk in Bochum doch nicht trifft.

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Maik Hetmank: 
 

Macht das bedingungslose Grundeinkommen Arbeit unattraktiv? Eine Replik auf Norbert Häring

Das Thema Piratenpartei scheint beim Handelsblatt die Sauerstoffzufuhr zum Gehirn zusammenbrechen zu lassen und Beißreflexe in leider schlecht begründeten Artikeln hervorzurufen. Anders kann ich den Artikel von Norbert Häring nicht deuten. Ich kann mich eigentlich nicht daran erinnern, dass es mir bei einem Artikel von Häring spontan in den Fingern juckte - zumindest nicht bei denen, die ich gelesen habe.

Wie Häring zu Recht schreibt, haben die Piraten bis jetzt noch kein ausgearbeitetes Konzept. Im Gegenteil, sie sind noch auf der Suche, wie der Spitzenkandidat der Piraten zur Landtagswahl in NRW, Joachim Paul, am Mittwoch im wdr Duell betonte. Ziel sei es zunächst die unzähligen Modelle erst einmal seriös "durchrechnen" zu lassen. Es ist also von vornherein recht müßig, sich über ein Konzept auszulassen, das noch gar nicht existiert. Darüber - dass kein konkretes Konzept zur Debatte steht - kann man sich zur Not aufregen, das macht Häring aber gar nicht.

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Maik Hetmank: 
 

Bundesligarechte und die Volksverdummer von der ARD

Wenn es darum geht, dass der Gebührenzahler von den öffentlich-rechtlichen Verrentungsanstalten wieder etwas ganz tolles serviert bekommen soll, braucht man nicht lange warten, bis einem dieses nicht bestellte Gericht von der Anstaltsleitung mit immer den gleichen falschen Phrasen schmackhaft gelabert wird. Allen voran die "Obernichtversteherin was der Gebührenzahler will" Monika Piel, ihres Zeichen Obergrabträgerin des wdr und der ARD. Um den intellektuellen Horizont von Frau Piel auf die Schnelle abzugrenzen, reicht es darauf zu verweisen, dass unter ihrer Regentschaft die Öffentlich-Rechtlichen ohne Not ihre Aktivitäten im Internet gegenüber den Verlagen beschneiden lassen wollen. Ja, lieber Gebührenzahler, das ist doch, was Du willst, weniger Leistung für Dein Geld.

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Das Leistungsschutzrecht der Verlage aus ökonomischer Sicht [Update #2]

Der Koalitionsausschuss hat ein Leistungsschutzrecht (LSR) für Verlage beschlossen. So weit so gut schlecht. Betrachten wir doch mal diese angebliche neue Geldquelle aus ökonomischer Sicht. Hierbei soll es nicht darum gehen, ob das LSR aus wirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt oder nötig ist, und erst Recht nicht darum, ob es juristisch haltbar ist. Für den weiteren Verlauf können wir ruhig annehmen, dass das LSR sowohl wirtschaftlich gerechtfertigt als auch juristisch nicht anfechtbar ist. Auch die genaue Ausgestaltung des LSR ist für die Analyse der ökonomischen Auswirkungen bzw. Anreize nicht kriegsentscheidend, ob nur Google oder auch bspw. Blogs zur Kasse gebeten werden sollen. Der Einfachheit halber konzentriere ich mich auf eine reine "lex Google", eine Ausweitung würde die die getroffenen Ergebnisse lediglich verstärken. Die Analyse ist übrigens nahezu vollständig auf die analoge Zeitungswelt übertragbar.

Durch das LSR soll Google verpflichtet werden, für die Indexierung und Verlinkung von Inhalten der Verlage Geld zu zahlen. (In die analoge Zeitungswelt übersetzt: Ein Kioskbesitzer soll für den Zeitungsaufsteller, der die heutigen Schlagzeilen der Zeitung XY anpreist, damit diese verkauft wird und dem Verlag der Zeitung XY Umsatz und Auflage beschert, bezahlen.) Was wird der "Kioskbesitzer" Google wohl aller Voraussicht nach tun? Er wird den Zeitungsaufsteller, sprich Indexierung, entfernen. Im Gegensatz zur Noch-Situation ohne LSR könnte man Google nicht einmal mit dem Wettbewerbsrecht kommen, dass sie ihre Quasi-Monopolstellung ausnutzen, denn das LSR verlangt ja nach einer Wahlmöglichkeit: Indexierung mit Bezahlung oder keine Indexierung. Diese ökonomische Freiheit muss in diesem Falle Google zugestanden werden (niemand kann gezwungen werden eine Leistung zu erbringen, wenn er für diese Leistung auch noch extra bezahlen soll).

Maik Hetmank: 
 

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