Was man nicht so alles aus einem Interview von Wolfgang Schäuble rausholen kann. Dank einer kleinen Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz wissen wir jetzt wie selten der sog. Überwachungsstaat auf unsere Daten zugreift. In den ganz seltenen Ausnahmen von 2.200 Fällen von Mai bis Juni diesen Jahres wurde ein Rückgriff auf Verbindungsdaten angeordnet. In knapp der Hälfte der Fälle nutzten die Ermittler die Daten auch. Rechnen wir das mal auf's Jahr hoch, so kommen wir auf gerade mal 12.000 "Ausnahmefälle". So und jetzt schauen wir uns noch mal Schäubles Aussagen über das "ganze Gerede vom Überwachungsstaat" an:
Eine akustische Wohnraumüberwachung hat es im vergangenen Jahr in ganzen zehn Fällen gegeben, also eine absolute Ausnahme.
Jetzt müsste er eigentlich sagen:
Das ganze Gerede vom Überwachungsstaat zum Beispiel. Eine Rückgriff auf die Vorratsdaten wird es in diesem Jahr in ganzen zwölftausend Fällen gegeben, also eine absolute Ausnahme.
Und worauf Markus Beckedahl von netzpolitik.org zu Recht hinweist, "ist die Vorratsdatenspeicherung laut dem Bundesverfassungsgericht (momentan zumindest) nur bei schweren Straftaten und beim internationalen Terrorismus zugelassen." Da wäre schon mal eine genauere Auskunft angebracht, was das genau für 2.200 Anordnungen waren.
Ebenfalls problematisch finde ich, dass bei knapp einem viertel der "Verfahren keine Angabe möglich sei, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten zurückgegriffen haben."
Update: Im Ausland scheinen Online-Durchsuchungen ebenfalls keine Ausnahme zu sein und obendrein rechtswiedrig, wie der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum feststellt.