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SPD profiliert sich mit Peanuts

Es ist ja schon toll, mit was für Ideen sich so ein SPD-Präsidium den ganzen Tag rumschlägt. Die Mangergehälter sollen nicht mehr (vollständig) von der Steuer abziehbar sein. Aber keine Angst auch die Union hat von der Materie keine Ahnung, denn eine Rückkehr in die DDR brauchen wir nun auch nicht zu befürchten. Die Gleichmacherei hält sich arg in Grenzen. Das liegt v.a. daran, dass dem Wahlvolk mal wieder weiß gemacht werden soll, dass eine Abziehbarkeit von den Steuern identisch ist mit verringerter Steuerschuld. Also, dass sich der Staat zu hundertprozent an den Ausgaben beteiligt. Dabei wird natürlich nur die Bemessungsgrundlage vermindert und der Staat beteiligt sich somit "nur" mit dem Steuersatz an den Managergehältern. Und um uns einmal zu verdeutlichen, wie arg die Unternehmen durch die SPD-Pläne geschröpft werden, rechnen wir das mal an zwei Beispielen durch:

Annahmen:

Wir legen im folgenden einige vereinfachende Annahmen zugrunde. Dies macht die Rechnung überschaubarer, ändert aber an den Ergebnissen nicht allzuviel. Wir sehen z.B. bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage von Zinsen und Abschreibungen ab. Die wahre Bemessungsgrundlage und damit die Steuerschuld sollten also wesentlich geringer sein. Außerdem rechnen wir ein SPD-Extrem-Modell durch, d.h. wir nehmen an, dass die Managergehäter komplett nicht als Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können. Und wir modifizieren das SPD-Modell dahingehend, dass wir ab dem ersten Euro nur die Hälfte der Bezüge als Ausgaben ansetzen.

Bisherige Berechnung

Bisher wurde die Steuerschuld folgendermaßen berechnet: Die Unternehmen erstellten ihre Bilanz und daraus ergab sich der Vorsteuergewinn, also die Bemessungsgrundlage. Oftmals ausgewiesen wird der Ebita oder Ebitda von den Firmen, das sind die Erträge ohne Steuern, Zinsen und Abschreibungen. Sie soll dazu dienen, die Ertragskraft des Unternehmens zu ermitteln, ohne diese durch "verzerrende" Angaben (wie z.B. Steuern, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat) zu verwässern. Nach alter Rechtslage sind Managergehälter als Aufwand in der Bilanz zu berücksichtigen und verringern das Betriebsergebnis dementsprechend. Dieser Betriebsgewinn wird dann mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Kapitalgesellschaften unterliegen bspw. der Körperschaftsteuer als Teil der Einkommensteuer und der aktuelle Satz beträgt 15% (in früheren Jahren 40% und 25%). Ziehen wir diese Steuerschuld ab, so erhalten wir den Gewinn nach Steuern.

SPD-Extrem-Variante

Um den Unterschied zur bisherigen Regelung und einer Variante zu unterscheiden, in der die Managerbezüge nicht als Aufwand bei der Berechnung der Steuerschuld berücksichtigt werden dürfen, haben wir das SPD-Extrem-Modell mit durchgerechnet. Hier werden die Managergehälter erst nach Berechnung der Steuer vom Gewinn abgezogen. Wir erhalten dann den Gewinn nach Steuern "und Managergehältern".

SPD-Modell

Beim SPD-Modell können wir nur noch die Hälfte der Bezüger vor der Besteuerung als Aufwand geltend machen, die andere Hälfte müssen wir nach der Besteuerung vom restlichen Ertrag abziehen.

Beispiel 1: Fiktives Unternehmen

Nehmen wir einmal an, unser Unternehmen Beck hat einen Gewinn vor Steuern und Managerbezügen i.H.v. 100 Mio. €. Der Vorstandsvorsitzende Kurt gönnt sich ein Managergehalt von 10 Mio. €:

  Bisherige Regelung SPD-Extrem SPD-Vorschlag
Gewinn vor Steuern und Managerbezügen 100,00 100,00 100,00
Managergehalt 10,00 - 5,00
Gewinn vor Steuern 90,00 100,00 95,00
KSt 15% 13,50 15,00 14,25
KSt 25% 22,50 25,00 23,75
KSt 40% 36,00 40,00 38,00
Managergehalt - 10,00 5,00
Gewinn nach Steuern (15%) und Managerbezügen 76,50 75,00 75,75
Gewinn nach Steuern (25%) und Managerbezügen 67,50 65,00 66,25
Gewinn nach Steuern (40%) und Managerbezügen 54,00 50,00 52,00
Differenz zur bisherigen Regelung (absolut, 15%)   1,50 0,75
Differenz zur bisherigen Regelung (absolut, 25%)   2,50 1,25
Differenz zur bisherigen Regelung (absolut, 40%)   4,00 2,00
Differenz zur bisherigen Regelung (relativ, 15%)   1,96% 0,98%
Differenz zur bisherigen Regelung (relativ, 25%)   3,70% 1,85%
Differenz zur bisherigen Regelung (relativ, 40%)   7,41% 3,70%

Nun, wir sehen, dass sich der Fiskus nach aktueller Regelung mit 15% an den Managerbezügen beteiligt, also 1,5 Mio. €. Die Neuregelung der SPD würden somit eine Mehrbelastung von 750.000 € oder nicht einmal 1% vom Gewinn bedeuten.

Beispiel 2: Daimler AG

Nun wollen wir uns aber nicht mit solch fiktiven Zahlen rumplagen, die Realität sieht viel ernüchternder aus: Nehmen wir uns beispielhaft den Daimlerkonzern und dessen Vorstandschef Zetsche heraus. Um solche Vorstände und deren Bezüge geht es ja hauptsächlich. Wir hätten uns auch VW oder die Deutsche Bank aussuchen können, die Ergebnisse wären wohl annähernd die gleichen. Daimler machte 2007 einen Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen von 8,7 Mrd. €, nach allen Abzügen, auch der Steuern waren es immerhin noch 4 Mrd. €. Herr Zetsche hat Bezüge von 11,3 Mio. € kassiert. Mit solchen Peanuts wollen wir uns aber nicht abgeben und rechnen mit den Bezügen aller Vorstände i.H.v. rund 38 Mio. €:

  Bisherige Regelung SPD-Extrem SPD-Vorschlag
Gewinn vor Steuern und Managerbezügen 8.700,00 8.700,00 8.700,00
Managergehalt 38,00 - 19,00
Gewinn vor Steuern 8.662,00 8.700,00 8.681,00
KSt 15% 1.299,30 1.305,00 1.302,15
KSt 25% 2.165,50 2.175,00 2.170,25
KSt 40% 3.464,80 3.480,00 3.472,40
Managergehalt - 38,00 19,00
Gewinn nach Steuern (15%) und Managerbezügen 7.362,70 7.357,00 7.359,85
Gewinn nach Steuern (25%) und Managerbezügen 6.496,50 6.487,00 6.491,75
Gewinn nach Steuern (40%) und Managerbezügen 5.197,20 5.182,00 5.189,60
Differenz zur bisherigen Regelung (absolut, 15%)   5,70 2,85
Differenz zur bisherigen Regelung (absolut, 25%)   9,50 4,75
Differenz zur bisherigen Regelung (absolut, 40%)   15,20 7,60
Differenz zur bisherigen Regelung (relativ, 15%)   0,08% 0,04%
Differenz zur bisherigen Regelung (relativ, 25%)   0,15% 0,07%
Differenz zur bisherigen Regelung (relativ, 40%)   0,29% 0,15%

Der Staat beteiligt sich nun wiederum mit 15%, also 5,7 Mio. € an den Managerbezügen. Durch die SPD-Regelung würde dieser Betrag immerhin auf 2,85 Mio. € abschmelzen. Im Verhältnis zum Nachsteuergewinn beträgt dies aber gerade einmal 0,04%. Selbst in der von uns gewählten Extrem-Variante verringert sich der Gewinn nur um 0,08%.

Es dürften sich also weder die von der SPD erhofften Lenkungswirkungen einstellen, noch wird der Sozialismus auferstehen. Von einer Deckelung der Managergehälter kann schon überhaupt nicht die Rede sein. Aber bis zur nächsten Bundestagswahl sind ja leider noch einige Monate und viele Präsidiumssitzungen hin...

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Maik Hetmank: