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Dienstwagenaffäre: Versteuern heißt nicht bezahlt

Jetzt muss ich noch mal was zu Ullas & Co. Dienstwagenaffäre sagen. Ich finde es ja wunderbar, wie selbstverständlich da von den zuständigen Ministern und ihren Beamten behauptet wird, dass die private Nutzung der Dienstwagen auch privat abgerechnet und (komplett) bezahlt würde. Unsere investigativen Journalisten labern das natürlich ungeprüft nach. Selbst jetzt, wo der Schleier der "privaten Abrechnung" gelüftet wird, wird nicht mal kurz kritisch hinterfragt.

Worum dreht es sich eigentlich? Um die bewusste oder unbewusste Vermischung oder Fehlinterpretationen zwischen Zahlungsvorgängen und ihrer steuerlichen Behandlung. Es besteht ein entscheidender Unterschied, ob die Kosten der Nutzung des Dienstwagens in voller Höhe abgegolten werden oder lediglich der "geldwerte Vorteil" versteuert wird. Denn im ersten Fall ist es für den Steuerzahler ein Nullsummengeschäft, im zweiten Fall unter günstigen Umständen beteiligt sich der Steuerzahler noch zu 50% an der privaten (Urlaubs-)Fahrt von Ulla und Konsorten. 

Nehmen wir doch einmal fiktiv an, Ulla würde durch eine private Urlaubsfahrt nach Alicante Kosten von 2.000 € verursachen. Müsste sie alles begleichen, würde dem Staat respektive Steuerzahler die 2.000 € voll erstattet. Müsste sie jedoch nur den geldwerten Vorteil versteuern und nehmen wir vereinfachend an, die gesamten 2.000 € sind der geldwerte Vorteil, so wird dies wie ein zusätzliches Gehalt betrachtet (man könnte auch sagen, es handelt sich um eine indirekte Gehaltserhöhung) und mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. So eine fiktive Ulla verdient als Ministerin ca. 12.000 € im Monat oder 144.000 € im Jahr (ohne Abgeordnetendiäten etc.). Damit ist sie locker beim Spitzensteuersatz von 42% - wir nehmen mal wieder vereinfachend an, Ulla könnte nichts absetzen um die Steuer zu drücken. Unsere Ulla muss also 2.000 € zusätzliches Gehalt mit 42% versteuern und zahlt im Endeffekt also nur 840 €. Für die restlichen 1.160 € kommt der Steuerzahler auf, der nicht einmal mit nach Alicante durfte. (Natürlich kommt der Soli noch obendrauf, es wären dann 886,20 €.)

Dies wäre für den Steuerzahler der günstigste Fall. Wird weniger als geldwerter Vorteil betrachtet oder der individuelle Steuersatz läge - warum auch immer - niedriger, so würde sich der Steuerzahler mit deutlich mehr an den privaten Fahrten unserer Volksvertreter beteiligen. Ich will jetzt hier gar nicht darauf eingehen, ob das "richtig" oder "gerecht" ist, das ist eine ganz andere Baustelle. Man und frau möge nur Klartext reden und nicht so tun, als ob der Steuerzahler durch private Fahrten nicht belastet würde und unseren sog. Journalisten sollte dies beim Abschreiben vielleicht auch mal auffallen:

"Selbstverständlich rechnet die Ministerin jeden privat gefahrenen Kilometer mit ihrem Dienstwagen auch privat ab und lässt nicht den Steuerzahler dafür aufkommen."

Wirklich? Update: Nein, glatt gelogen!

PS: Ähnlich verhält es sich übrigens auch im umgedrehten Fall, der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen. Bei manch einem klingt das dann so, als würde er alles wiederbekommen: "Ach, das kann der eh von der Steuer absetzen." Dass heißt jedoch nicht, dass er die gesamten entstandenen Kosten in Form von weniger Steuern entrichten müsste, lediglich sein (zu versteuerndes) Einkommen verringert sich um jenen Betrag und die Ersparnis ist also "nur" Absetzungsbetrag x Steuersatz.

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