Viele Blogs binden auch RSS-Feeds von befreundeten oder für sie interessanten Websites ein. Aus aktuellem Anlass sollte man sich entweder eine Genehmigung für die Veröffentlichung fremder RSS-Feeds einholen oder aber auf Creative Commons-, GPL-, FDL- o.ä. Lizenzen achten. Oder die Feeds entfernen.
Nach dieser Rechtsprechung sollte man unverzüglich alle "öffentlichen" RSS-Feeds von der eigenen Website, dem Blog und ähnlichen Angeboten entfernen. Das Risiko einer Rechtsverletzung ist anders nicht mehr kalkulierbar. Soweit die Daten, die über den Feed bereitgestellt werden, nicht unter creative commons stehen, müsste man von einer Urheberrechtsverletzung ausgehen. (Quelle, Verlinkung von mir)
Alternativen zu Creative Commons habe ich oben bereits erwähnt. Zu CC sei jedoch noch angemerkt, dass diese Einschränkungen unterliegen kann. Für die Einbindung eines RSS-Feeds relevant wäre hier die nicht-kommerzielle Nutzung (cc-by-nc etc.). Hier kommt es darauf an, wie das Blog ausgerichtet ist und ob es zur Einnahmeerzielung dient. Darunter könnte schon Werbung, Flatr o.ä. fallen. Hier wäre ich mir nicht sicher, ob dies nicht als kommerziell ausgelegt werden könnte. Entscheidend ist hier wohl der Einzelfall und die jeweilige Rechtssprechung/Gerichtsstand.
Nachtrag: Das Urteil bezog sich m.E. auf eine Feed-Einbindung, die den kompletten fremden Beitrag auf der eigenen Seite veröffentlichte. Fraglich ist, ob dies auch für Einbindungen anzuwenden ist, welche nur die Überschrift (und einen Teaser) zeigen.