Fünf Euro wird es nun mehr geben für die Hartz IV-Empfänger. Von Verhöhnung und Zynismus sprechen die einen. Das Lohnabstandsgebot muss gewahrt bleiben, sagen die anderen. Politik nach Kassenlage vs. Berücksichtigung der Steuerzahler. Dabei gehen alle diese Argumente Meinungen am Thema vorbei (übrigens nicht nur von Politikern sondern auch in den Kommentaren in den Medien). Sie sind schlicht irrelevant. Wenn(!) die Bedarfsrechnung nur eine Erhöhung von fünf Euro ergeben hat, dann gibt es eben nur fünf Euro mehr. Ob man das schäbig findet oder nicht. Hier geht es um das Existenzminimum, da hat die Kassenlage, das Lohnabstandsgebot und die Lage der Steuerzahler nichts zu suchen. Wenn es da nach ginge, müsste der Hartz IV-Satz bei 100 Euro liegen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine transparente Berechnung des Sozialhilfesatzes angemahnt. Und damit auch eine schallende Ohrfeige an Rot-Grün verteilt, die jetzt über die 5 Euro schäumen, den Willkürbetrag aber selber eingeführt hatten. Eine transparente und v.a. nicht willkürliche Berechnung kann man aber auch bei Uschi V nicht erkennen. Es macht in der Tat den Anschein einer Berechnung nach Kassenlage. Mehr als 5 Euro Erhöhung waren nicht drin, jetzt müssen nur noch die Statistiken passend gemacht werden. (Update: Ursulas Unschärferelation. Gab es Tricksereien bei der Berechnung? Die Zahlenwerke ergeben drei unterschiedliche Uschi V-Sätze. Nachtrag: Alles "nur" ein Übertragungsfehler.)