Der Koalitionsausschuss hat ein Leistungsschutzrecht (LSR) für Verlage beschlossen. So weit so gut schlecht. Betrachten wir doch mal diese angebliche neue Geldquelle aus ökonomischer Sicht. Hierbei soll es nicht darum gehen, ob das LSR aus wirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt oder nötig ist, und erst Recht nicht darum, ob es juristisch haltbar ist. Für den weiteren Verlauf können wir ruhig annehmen, dass das LSR sowohl wirtschaftlich gerechtfertigt als auch juristisch nicht anfechtbar ist. Auch die genaue Ausgestaltung des LSR ist für die Analyse der ökonomischen Auswirkungen bzw. Anreize nicht kriegsentscheidend, ob nur Google oder auch bspw. Blogs zur Kasse gebeten werden sollen. Der Einfachheit halber konzentriere ich mich auf eine reine "lex Google", eine Ausweitung würde die die getroffenen Ergebnisse lediglich verstärken. Die Analyse ist übrigens nahezu vollständig auf die analoge Zeitungswelt übertragbar.
Durch das LSR soll Google verpflichtet werden, für die Indexierung und Verlinkung von Inhalten der Verlage Geld zu zahlen. (In die analoge Zeitungswelt übersetzt: Ein Kioskbesitzer soll für den Zeitungsaufsteller, der die heutigen Schlagzeilen der Zeitung XY anpreist, damit diese verkauft wird und dem Verlag der Zeitung XY Umsatz und Auflage beschert, bezahlen.) Was wird der "Kioskbesitzer" Google wohl aller Voraussicht nach tun? Er wird den Zeitungsaufsteller, sprich Indexierung, entfernen. Im Gegensatz zur Noch-Situation ohne LSR könnte man Google nicht einmal mit dem Wettbewerbsrecht kommen, dass sie ihre Quasi-Monopolstellung ausnutzen, denn das LSR verlangt ja nach einer Wahlmöglichkeit: Indexierung mit Bezahlung oder keine Indexierung. Diese ökonomische Freiheit muss in diesem Falle Google zugestanden werden (niemand kann gezwungen werden eine Leistung zu erbringen, wenn er für diese Leistung auch noch extra bezahlen soll).